Stand: 5. September 2026
AGB für Schulungen, Unterweisungen und die Online-Akademie
1. Anbieter und Geltungsbereich
- Anbieter und Vertragspartner ist Benjamin Brugger, handelnd unter „Schulung & Beratung Brugger“, Lessingstraße 3, 87435 Kempten (Allgäu), Telefon: +49 151 555 44 278, E-Mail: info@stapler-brugger.de (nachfolgend „Anbieter“).
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Präsenzschulungen, Inhouse-Schulungen, Online-Kurse, Unterweisungen, Prüfungen und damit verbundene Nachweise des Anbieters.
- Kunden können Verbraucher im Sinne des § 13 BGB oder Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein. „Teilnehmer“ ist die natürliche Person, die die Schulung absolviert. Kunde und Teilnehmer können insbesondere bei einer Buchung durch einen Arbeitgeber unterschiedliche Personen sein.
- Individuelle Vereinbarungen und die konkrete Kursbeschreibung gehen diesen AGB vor.
2. Vertragsgegenstand und Kursinformationen
- Inhalt, Lernziele, Umfang, Preis, Termine, Durchführungsform, Zugangsdauer, technische Voraussetzungen, Teilnahmevoraussetzungen sowie Art und Voraussetzungen eines Nachweises ergeben sich aus der jeweiligen Kursbeschreibung und der Buchungsbestätigung.
- Angaben in Kursübersichten stellen noch kein verbindliches Angebot dar, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
- Der Anbieter schuldet eine fachgerechte Durchführung des gebuchten Angebots, nicht jedoch einen bestimmten Lern-, Prüfungs- oder beruflichen Erfolg.
- Gesetzliche Mängelrechte, insbesondere bei digitalen Produkten, bleiben unberührt.
3. Vertragsschluss
- Bei einer Online-Bestellung gibt der Kunde durch Anklicken der Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrags ab. Der Anbieter nimmt das Angebot durch eine ausdrückliche Buchungsbestätigung, die Freischaltung des Kurses oder die Aufforderung zur Zahlung an – maßgeblich ist das zuerst eintretende Ereignis. Eine bloße automatisierte Eingangsbestätigung ist nur dann eine Annahme, wenn dies darin ausdrücklich erklärt wird.
- Bei Buchungen per E-Mail, Telefon, vor Ort oder über ein individuelles Angebot kommt der Vertrag mit Annahme des Angebots oder Zugang der Buchungsbestätigung zustande.
- Bucht ein Unternehmen für Teilnehmer, ist das Unternehmen Vertragspartner und für die Richtigkeit der übermittelten Teilnehmerdaten sowie die Information der Teilnehmer verantwortlich. Datenschutzinformationen werden den Teilnehmern zusätzlich zugänglich gemacht.
- Der Vertragstext, diese AGB und die gesetzlich erforderlichen Verbraucherinformationen werden dem Verbraucher nach Vertragsschluss auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt.
4. Preise und Zahlung
- Es gilt der bei der Buchung ausgewiesene Gesamtpreis. Gegenüber Verbrauchern werden Preise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer ausgewiesen, soweit Umsatzsteuer anfällt. Gegenüber Unternehmern wird kenntlich gemacht, ob der ausgewiesene Preis die Umsatzsteuer enthält.
- Zulässige Zahlungsmittel und Fälligkeit werden vor der Bestellung und in der Buchungsbestätigung angegeben. Bei vereinbarter Zahlung auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag innerhalb der auf der Rechnung genannten Frist ohne Abzug fällig.
- Der Anbieter darf die Freischaltung eines kostenpflichtigen Online-Kurses bis zum Eingang der vereinbarten Zahlung zurückhalten, sofern kein abweichender Kursbeginn vereinbart ist.
- Bankverbindungen werden in der Rechnung oder Zahlungsaufforderung mitgeteilt und nicht Bestandteil dieser AGB.
5. Online-Akademie und Nutzerkonto
- Für Online-Kurse ist ein persönliches Nutzerkonto erforderlich. Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Kunde informiert den Anbieter unverzüglich, wenn ein unbefugter Zugriff vermutet wird.
- Der Kurszugang beginnt nach Eingang der vereinbarten Zahlung und manueller Freischaltung durch den Anbieter. Gegenüber Verbrauchern setzt ein Beginn vor Ablauf der Widerrufsfrist außerdem die hierfür erforderliche gesonderte Erklärung voraus. Wird diese nicht abgegeben, erfolgt die Freischaltung erst nach Ablauf der Widerrufsfrist.
- Der persönliche Kurszugang besteht ohne feste zeitliche Begrenzung bis zum erfolgreichen Abschluss des jeweiligen Kurses. Gesetzliche Rechte sowie eine Sperrung oder Beendigung wegen nachgewiesenen Missbrauchs bleiben unberührt.
- Der Teilnehmer benötigt ein aktuelles internetfähiges Endgerät, einen unterstützten Browser, eine stabile Internetverbindung sowie die in der Kursbeschreibung genannten Funktionen. Die Kosten des Internetzugangs trägt der Teilnehmer.
- Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit. Vorübergehende Einschränkungen durch erforderliche Wartung, Sicherheitsmaßnahmen oder Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters sind möglich. Gesetzliche Ansprüche bei erheblichen oder wiederkehrenden Beeinträchtigungen bleiben unberührt.
- Soweit gesetzlich erforderlich, stellt der Anbieter während des maßgeblichen Bereitstellungszeitraums Aktualisierungen einschließlich Sicherheitsaktualisierungen bereit und informiert hierüber.
- Lernstände und Prüfungsergebnisse werden dem persönlichen Konto zugeordnet. Der Teilnehmer muss die vorgesehenen Inhalte selbst bearbeiten; unzulässige Hilfsmittel, die Weitergabe von Lösungen sowie die Bearbeitung durch Dritte sind nicht gestattet.
- Die Online-Kurse umfassen die in der Kursbeschreibung bezeichneten digitalen Lerninhalte, Prüfungen und persönliche fachliche Betreuung. Umfang, Kommunikationsweg und Verfügbarkeit der Betreuung richten sich nach der Kursbeschreibung; ein bestimmter Prüfungserfolg wird nicht geschuldet.
- Bei begründetem Verdacht auf Missbrauch darf der Anbieter den Zugang vorübergehend sperren, den Sachverhalt prüfen und dem Kunden Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
6. Fachliche Grenzen von Online-Inhalten
- Online-Lerninhalte ersetzen bei Ausbildungen mit vorgeschriebenem Praxisanteil weder die praktische Ausbildung und praktische Prüfung noch die gerätespezifische Einweisung, die betriebliche Unterweisung, die Gefährdungsbeurteilung, die Betriebsanweisung oder die schriftliche Beauftragung durch den Arbeitgeber.
- Ob und welche ergänzenden Präsenz- oder Praxisanteile erforderlich sind, wird auf der jeweiligen Kursseite dargestellt. Der Kunde und der Arbeitgeber bleiben für die betrieblichen Voraussetzungen und Arbeitgeberpflichten verantwortlich.
- Fahrzeug- und herstellerspezifische Angaben in Betriebsanleitungen, betriebliche Anweisungen, Gefährdungsbeurteilungen sowie behördliche oder berufsgenossenschaftliche Vorgaben haben Vorrang vor allgemeinen Lernbeispielen.
- Kursinhalte geben den bei Erstellung oder Überprüfung angegebenen Rechts- und Quellenstand wieder. Rechtsänderungen und neue technische Regeln können Aktualisierungen erforderlich machen.
7. Prüfungen und Nachweise
- Voraussetzungen, Form, Bestehensgrenze und zulässige Hilfsmittel einer Lernkontrolle oder Abschlussprüfung ergeben sich aus der Kursbeschreibung.
- Die Anzahl der zulässigen Prüfungsversuche und die Bestehensgrenze richten sich nach dem jeweiligen Kurs und werden vor der Buchung in der Kursbeschreibung angegeben. Nach einem nicht bestandenen Prüfungsversuch kann ein weiterer zulässiger Versuch frühestens nach zwölf Stunden begonnen werden.
- Art und Bezeichnung des Nachweises richten sich nach dem jeweiligen Kurs. Ein Teilnahme- oder Abschlussnachweis wird nur erteilt, wenn die in der Kursbeschreibung genannten Bedingungen erfüllt sind und die Identität des Teilnehmers in der vorgesehenen Weise festgestellt werden konnte.
- Für die eindeutige Personenzuordnung und Ausstellung des Nachweises werden bei allen Kursen Geburtsdatum und Geburtsort des Teilnehmers benötigt.
- Der Anbieter darf einen Nachweis berichtigen oder widerrufen, wenn er aufgrund unrichtiger Angaben, einer Identitätstäuschung oder einer nachgewiesenen erheblichen Prüfungsmanipulation ausgestellt wurde. Der Teilnehmer ist vor der Entscheidung anzuhören.
- Ein Online-Nachweis ist keine schriftliche Beauftragung durch den Arbeitgeber und kein Ersatz für zusätzliche gesetzlich oder betrieblich vorgeschriebene Qualifikationen.
- Hat ein Arbeitgeber oder anderer Auftraggeber den Kurs gebucht, erhält dieser auf Anfrage nur Auskunft darüber, ob der Teilnehmer teilgenommen und den Kurs abgeschlossen hat. Einzelne Antworten und detaillierte Prüfungsergebnisse werden nicht übermittelt, soweit keine gesetzliche Pflicht oder gesonderte rechtliche Grundlage besteht.
8. Präsenzschulungen beim Anbieter
- Zeit, Ort, Voraussetzungen und gegebenenfalls mitzubringende persönliche Schutzausrüstung werden in der Kursbeschreibung oder Buchungsbestätigung mitgeteilt.
- Teilnehmer müssen Sicherheitsanweisungen befolgen und dürfen nicht unter Einfluss von Alkohol, berauschenden Mitteln oder die sichere Teilnahme beeinträchtigenden Substanzen teilnehmen. Bei erkennbarer erheblicher Gefährdung darf der Anbieter die praktische Teilnahme bis zur Klärung untersagen.
- Versäumte Unterrichtsteile oder Prüfungen können nur nachgeholt werden, wenn dies fachlich und organisatorisch möglich ist. Etwaige Kosten werden vor einer verbindlichen Nachbuchung mitgeteilt.
9. Inhouse-Schulungen beim Kunden
- Der Kunde sorgt rechtzeitig für einen geeigneten Schulungsraum, die vereinbarte Technik, sichere und rechtskonforme Übungsflächen, geeignete und geprüfte Arbeitsmittel/Fahrzeuge sowie eine verantwortliche Ansprechperson. Der Kunde muss persönliche Schutzausrüstung nur bereitstellen, wenn dies im individuellen Angebot vereinbart ist. Welche Schutzausrüstung von den Teilnehmern mitzubringen ist oder vom Anbieter gestellt wird, ergibt sich aus dem Angebot oder der Buchungsbestätigung.
- Der Kunde stellt dem Anbieter die für die Durchführung erforderlichen Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen und gerätebezogenen Informationen zur Verfügung und weist auf besondere Gefahren am Einsatzort hin.
- Der Kunde stellt sicher, dass Teilnehmer die in der Kursbeschreibung genannten persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllen und während praktischer Teile betrieblich unfallversichert sind. Der Anbieter unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung im Umfang des jeweiligen Versicherungsvertrags. Diese ersetzt keine gesetzliche oder betriebliche Unfallversicherung der Teilnehmer und versichert nicht pauschal Fahrzeuge oder Geräte des Kunden.
- Können wesentliche vereinbarte Sicherheits- oder Durchführungsbedingungen vor Ort nicht hergestellt werden, darf der Anbieter den betroffenen Teil unterbrechen oder abbrechen. Die Parteien stimmen das weitere Vorgehen ab. Vergütungs- und Ersatzansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und danach, wer die Ursache zu vertreten hat.
- Für Inhouse-Schulungen werden Fahrtkosten mit 0,55 Euro je gefahrenem Kilometer berechnet, sofern im individuellen Angebot keine abweichende oder bereits enthaltene Reisekostenregelung vereinbart ist. Weitere Reise-, Übernachtungs-, Warte- oder Ausfallkosten werden nur berechnet, wenn sie vorab im Angebot vereinbart wurden.
10. Umbuchung und Stornierung durch den Kunden
- Gesetzliche Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben von diesem Abschnitt unberührt.
- Stornierungen und Umbuchungswünsche können in Textform, insbesondere per E-Mail, erklärt werden.
- Für termingebundene Präsenz- und Inhouse-Schulungen gilt vorbehaltlich einer abweichenden individuellen Vereinbarung: Geht die Stornierung spätestens zehn Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn ein, wird eine Bearbeitungspauschale von 10,00 Euro berechnet. Bei einem späteren Eingang oder bei Nichterscheinen wird die volle Teilnahmegebühr berechnet.
- Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus einer anderweitigen Belegung werden angerechnet.
- Ein geeigneter Ersatzteilnehmer kann nach vorheriger Mitteilung benannt werden, soweit persönliche oder fachliche Teilnahmevoraussetzungen nicht entgegenstehen.
- Die Höhe und Staffelung nach Absatz 3 ist vor Veröffentlichung anwaltlich auf Angemessenheit zu prüfen.
11. Änderungen und Absage durch den Anbieter
- Der Anbieter darf Referenten austauschen, Inhalte aktualisieren und den Ablauf ändern, soweit Lernziel, Gesamtcharakter und Zumutbarkeit für den Kunden gewahrt bleiben.
- Für Präsenz- und Inhouse-Schulungen besteht keine Mindestteilnehmerzahl; gebuchte Veranstaltungen werden auch mit wenigen Teilnehmern durchgeführt. Muss eine Veranstaltung aus wichtigem Grund abgesagt oder verlegt werden, insbesondere wegen Erkrankung des Referenten oder höherer Gewalt, wird der Kunde unverzüglich informiert.
- Bei einer Absage erstattet der Anbieter bereits gezahlte Entgelte für nicht erbrachte Leistungen. Bei einer wesentlichen Verlegung kann der Kunde vom betroffenen Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche richten sich nach Abschnitt 15.
12. Ausschluss von Teilnehmern
- Der Anbieter kann einen Teilnehmer nach vorheriger Warnung von der weiteren Teilnahme ausschließen, wenn dieser die Veranstaltung nachhaltig stört, Prüfungen manipuliert oder wesentliche Sicherheitsanweisungen missachtet. Eine Warnung ist entbehrlich, wenn wegen einer akuten Gefahr sofortiges Handeln erforderlich ist.
- Bei einem vom Teilnehmer zu vertretenden Ausschluss bleibt ein Anspruch auf die vereinbarte Vergütung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften bestehen; ersparte Aufwendungen werden angerechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren oder fehlenden Schadens vorbehalten.
13. Urheber- und Nutzungsrechte
- Kursunterlagen, Videos, Grafiken, Fragen und sonstige Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen nur für die eigene Teilnahme im vertraglich vorgesehenen Umfang genutzt werden.
- Vervielfältigung, öffentliche Wiedergabe, Weiterverkauf, Weitergabe von Zugangsdaten, systematischer Download oder Einsatz der Inhalte für eigene Schulungen bedürfen der vorherigen Erlaubnis des Anbieters, soweit keine gesetzliche Nutzungserlaubnis besteht.
14. Widerrufsrecht für Verbraucher
- Verbrauchern kann bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung und dem Muster-Widerrufsformular.
- Ein gewünschter Leistungsbeginn oder die Bereitstellung digitaler Inhalte vor Ablauf der Widerrufsfrist erfolgt nur unter den hierfür geltenden gesetzlichen Voraussetzungen. Die jeweilige Erklärung wird gesondert eingeholt und bestätigt.
- Vertragliche Stornierungsrechte bleiben unberührt, soweit sie für den Kunden günstiger sind.
15. Haftung
- Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, haftet der Anbieter beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
- Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
- Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften sowie für ausdrücklich übernommene Garantien bleibt unberührt.
16. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus den gesonderten Datenschutzhinweisen für die Online-Akademie und der allgemeinen Datenschutzerklärung.
17. Verbraucherstreitbeilegung
Schulung & Beratung Brugger ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
18. Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit sie ihnen nicht den Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzieht.
- Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Kempten (Allgäu) ausschließlicher Gerichtsstand. Gesetzliche Gerichtsstände für Verbraucher bleiben unberührt.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.
Allgemeine Mietbedingungen für Anhänger
1. Vermieter und Geltungsbereich
- Vermieter ist Benjamin Brugger, handelnd unter „Schulung & Beratung Brugger“, Lessingstraße 3, 87435 Kempten (Allgäu), Telefon: +49 151 555 44 278, E-Mail: info@stapler-brugger.de.
- Diese Mietbedingungen gelten für die zeitweise Überlassung von Anhängern einschließlich des im Übergabeprotokoll aufgeführten Zubehörs.
- Individuelle Vereinbarungen, der Mietvertrag und das Übergabeprotokoll gehen diesen Mietbedingungen vor.
2. Reservierung und Vertragsschluss
- Eine unverbindliche Anfrage begründet noch keinen Anspruch auf Bereitstellung. Der Mietvertrag kommt durch die ausdrückliche Reservierungs-/Buchungsbestätigung oder durch Unterzeichnung des Mietvertrags zustande.
- Anhängertyp, Mietzeit, Mietpreis, Kaution, zulässige Nutzung und Zubehör ergeben sich aus dem Mietvertrag. Abholung und Rückgabe erfolgen zu den individuell vereinbarten Zeiten und Orten.
- Bei Fernabsatzverträgen mit Verbrauchern werden gesetzliche Widerrufsrechte gesondert erläutert. Ob im Einzelfall eine gesetzliche Ausnahme greift, darf nicht pauschal unterstellt werden.
3. Mietpreis, Kaution und Zahlung
- Es gilt der im Mietvertrag ausgewiesene Gesamtpreis einschließlich der dort angegebenen Steuern und Zusatzkosten.
- Der Mietpreis ist zu dem im Mietvertrag oder in der Buchungsbestätigung angegebenen Zeitpunkt fällig. Die Kaution beträgt 100,00 Euro und ist spätestens bei der Übergabe zu leisten. Die zulässigen Zahlungsarten werden vor Vertragsschluss angegeben.
- Die Kaution darf mit fälligen Ansprüchen aus dem Mietverhältnis verrechnet werden. Der nicht benötigte Rest wird nach Rückgabe und Prüfung innerhalb angemessener Zeit zurückgezahlt. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
4. Voraussetzungen für Fahrer und Zugfahrzeug
- Der Mieter stellt sicher, dass ausschließlich Personen fahren, die im Mietvertrag benannt oder vom Vermieter zugelassen sind, die erforderliche gültige Fahrerlaubnis besitzen und fahrtüchtig sind.
- Der Fahrer hat vor Fahrtbeginn zu prüfen, ob Zugfahrzeug, Anhängelast, Stützlast, Gesamtmasse, Fahrzeugkombination, Bereifung, Beleuchtung und Verbindungseinrichtung für den gemieteten Anhänger und die konkrete Beladung geeignet und zulässig sind.
- Der Mieter ist für ordnungsgemäße Beladung, Lastverteilung und Ladungssicherung sowie die Einhaltung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften verantwortlich.
- Nutzung durch nicht zugelassene Fahrer, gewerbliche Weitervermietung, motorsportliche Nutzung, Überladung und rechtswidrige Transporte sind untersagt. Fahrten ins Ausland sind innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des bestehenden Versicherungsschutzes erlaubt. Der Mieter informiert den Vermieter vor Grenzübertritt über das Zielland; Einschränkungen aus Versicherungsunterlagen oder behördlichen Vorgaben bleiben maßgeblich.
5. Übergabe und Zustand
- Bei Übergabe werden Zustand, erkennbare Schäden, Zubehör, Fahrzeugpapiere und gegebenenfalls Kilometer-/Betriebsdaten in einem Protokoll festgehalten.
- Der Mieter prüft Beleuchtung, Bereifung, Kupplung, Sicherungseinrichtungen und erkennbaren Zustand vor Fahrtbeginn und zeigt Mängel unverzüglich an. Bei einem sicherheitsrelevanten Mangel darf der Anhänger nicht genutzt werden.
- Der Vermieter übergibt den Anhänger in verkehrssicherem und vertragsgemäßem Zustand. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
6. Pflichten während der Miete
- Der Mieter behandelt den Anhänger schonend, schützt ihn vor unbefugtem Zugriff und beachtet Betriebsanweisungen sowie Herstellerhinweise.
- Veränderungen, Reparaturen und der Ausbau von Teilen sind nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters zulässig, soweit nicht eine sofortige Maßnahme zur Gefahrenabwehr erforderlich ist.
- Der Mieter informiert den Vermieter unverzüglich über Warnanzeigen, technische Auffälligkeiten, Verlust von Unterlagen/Zubehör oder sonstige Umstände, welche die sichere Nutzung beeinträchtigen können.
7. Unfall, Schaden, Diebstahl und Panne
- Nach Unfall, Beschädigung, Brand, Wildschaden oder Diebstahl sind unverzüglich die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen zu treffen und der Vermieter zu informieren.
- Die Polizei ist hinzuzuziehen, wenn Personen verletzt wurden, ein erheblicher Schaden entstand, der Unfallgegner oder Eigentümer beschädigter Sachen nicht erreichbar ist, Diebstahl/Vandalismus vorliegt oder der Vermieter dies aus berechtigtem Grund verlangt.
- Der Mieter darf Ansprüche Dritter nicht anerkennen. Er dokumentiert Beteiligte, Zeugen, Fahrzeuge, Versicherungen, Ort, Zeit und Schadensbild und übermittelt dem Vermieter unverzüglich einen wahrheitsgemäßen Unfallbericht.
- Reparaturen oder Abschleppmaßnahmen werden außer bei Gefahr im Verzug nur nach Abstimmung mit dem Vermieter beauftragt.
8. Versicherung und Haftung des Mieters
- Für den Anhänger besteht nach Angabe des Vermieters Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 500,00 Euro je Schadenfall. Maßgeblich sind der tatsächliche Versicherungsvertrag, dessen räumlicher Geltungsbereich und wirksam mitgeteilte Ausschlüsse. Diese Angaben sind vor Verwendung dieser Mietbedingungen mit dem Versicherungsnachweis abzugleichen.
- Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die er oder ein von ihm zugelassener Fahrer zu vertreten hat. Versicherungsleistungen werden auf den Schaden angerechnet.
- Soweit eine vertragliche Haftungsbegrenzung oder Selbstbeteiligung vereinbart wird, entfällt sie nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der wirksam einbezogenen Versicherungsbedingungen, insbesondere nicht pauschal bei jeder Pflichtverletzung.
- Für pauschal berechnete Kosten oder Schäden bleibt dem Mieter ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
9. Haftung des Vermieters
- Der Vermieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Vermieter beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Zwingende gesetzliche Haftung und gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
10. Rückgabe
- Der Anhänger ist zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort mit sämtlichem Zubehör, Papieren und Schlüsseln in dem Zustand zurückzugeben, der einer vertragsgemäßen Nutzung entspricht.
- Der Mieter meldet neue Schäden und außergewöhnliche Verschmutzungen bei Rückgabe. Normale, vertragsgemäße Abnutzung gilt nicht als Schaden.
- Ist eine persönliche Rücknahme nicht möglich, endet die Haftung des Mieters nicht allein durch Abstellen. Ablauf, Schlüsselübergabe und Gefahrübergang werden für diesen Fall vorab vereinbart.
- Bei verspäteter Rückgabe wird für jeden begonnenen weiteren Miettag der vereinbarte Tagesmietpreis berechnet. Für eine über die normale Nutzung hinausgehende starke Verschmutzung wird eine Reinigungspauschale von 15,00 Euro berechnet. Fehlendes Zubehör und weitergehende nachweisbare Schäden werden nach den gesetzlichen Vorschriften abgerechnet. Bei Pauschalen kann der Mieter einen geringeren oder fehlenden Schaden nachweisen.
11. Ausfall und Ersatzanhänger
- Fällt der gebuchte Anhänger vor Übergabe unvorhersehbar aus, informiert der Vermieter den Mieter unverzüglich und bietet, soweit verfügbar, einen gleichwertigen Ersatz oder eine kostenfreie Aufhebung an.
- Ist kein zumutbarer Ersatz verfügbar, werden bereits gezahlte Beträge für die nicht erbrachte Miete erstattet. Weitergehende Ansprüche richten sich nach Abschnitt 9.
12. Stornierung
- Gesetzliche Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
- Eine Reservierung kann vor Beginn der vereinbarten Mietzeit kostenlos storniert werden.
- Stornierungen können in Textform, insbesondere per E-Mail, erklärt werden.
13. Mehrere Mieter und Bevollmächtigte
- Mehrere im Mietvertrag als Mieter bezeichnete Personen haften als Gesamtschuldner.
- Eine Person, die einen Vertrag erkennbar nur als Vertreter eines Unternehmens oder einer anderen Person abschließt, übernimmt dadurch keine persönliche Haftung. Eine persönliche Mithaftung bedarf einer ausdrücklichen, gesonderten Erklärung.
14. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere bei Reservierung, Führerscheinprüfung, Übergabe, Schadenabwicklung und Abrechnung, enthält die gesonderte Datenschutzerklärung. Daten werden nicht allein aufgrund dieser Mietbedingungen pauschal an Hersteller oder sonstige Dritte weitergegeben.
15. Verbraucherstreitbeilegung
Schulung & Beratung Brugger ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
16. Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit sie ihnen nicht den Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzieht.
- Ist der Mieter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Kempten (Allgäu) ausschließlicher Gerichtsstand. Gesetzliche Gerichtsstände für Verbraucher bleiben unberührt.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Die übrigen Bestimmungen bleiben wirksam.
