Unterweisung von Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind gemäß ADR Kapitel 1.3

Kapitel 1.3
Unterweisung von Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind

Andwendungsbereich. 1.3.1
Die bei den Beteiligten gemäß Kapitel 1.4 beschäftigten Personen, deren Arbeitsbereich die Beförderung gefährlicher Güter umfasst, müssen in den Anforderungen, die die Beförderung gefährlicher Güter an ihren Arbeits- und Verantwortungsbereich stellt, unterwiesen sein.

Externer Gefahrgutbeauftragter

Gefahrgutverordnung (GbV)

§3 Bestellung von Gefahrgutbeaftragten
(1)
Sobald ein Unternehmen an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist und ihm Pflichten als Beteiligter in der Gefahrgutverordnung Straße zugewiesen sind, muss es mindestens ein Gefahrgutbeauftragter für die Beförderung gefährlicher Güter schriftlich bestellen.

Gefahrgutverordnung (GbV)

§8 Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten

  • Beratung und Überwachung der Einhaltung der Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter
  • Schriftliche Dokumentation aller Beratungstätigkeiten
  • Erstellung von Berichten bei Gefahrgutunfällen
  • Ausreichende und regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter
  • Erstellung des Jahresberichts
  • Aufbewahrung der Dokumente für fünf Jahre

Wir bieten auch externe Dienstleistungen, zusätzlich zu unseren Schulungen an.

Jährliche Unterweisungen als Inhouse-Schulung im Betrieb, bei uns oder als externer Gefahrgutbeauftragter.

Gerne lassen sich nach terminlicher Absprache auch individuelle Möglichkeiten gestalten.

Gerne lassen wir Ihnen auf Wunsch ein Angebot zukommen.
Rufen Sie uns einfach an unter: +49 151 555 44 278  oder schreiben Sie uns eine E-Mail an: info@stapler-brugger.de